Forderung:
Die Anforderungen des Kunden müssen vollständig, widerspruchsfrei und prüfbar festgehalten werden.
Dies wird in Form eines Pflichtenheftes dokumentiert.
Die Anforderungsanalyse ist das Fundament der Software-Entwicklung. Wenn bei
dieser Aktivität Fehler gemacht werden, dann sind diese im späteren
Projektverlauf oft nur mit sehr hohem Kostenaufwand zu beheben.
Ein äußerst wichtiger Aspekt ist die Identifizierung der Personen, von
denen Anforderungen erfragt werden. Dabei ist zu beachten, dass dabei die
späteren Anwender einbezogen werden um alle Anforderungen praxisgerecht zu
erfassen und auch die Akzeptanz des zu entwickelnden Systems zu verbessern.
Danach muss man sich darüber Gedanken machen, wie die Anforderungen am besten
zu ermitteln sind. Dies kann z.B. in Form von Interviews oder Fragebögen
geschehen.
Die Anforderungen sind in einem Pflichtenheft festzuhalten und müssen
folgende Eigenschaften besitzen:
- Eine Anforderung muss so einfach wie möglich formuliert werden
Die Anforderung ist in einer dem Auftraggeber (bzw. späterem Anwender)
verständlichen Sprache zu formulieren. Abkürzungen und technische Begriffe
sind zu definieren (z.B. in Form einer Begriffsdefinition im Anhang des
Pflichtenheftes). Wenn möglich ist die Anforderung in einem Beispiel zu
verdeutlichen.
- Die Anforderung muss eindeutig sein
Wie oben erwähnt muss die Anforderung zwar mit möglichst wenig Worten
definiert werden, dies darf jedoch nicht auf Kosten der Eindeutigkeit gehen.
Die Anforderung muss so formuliert werden, dass kein
Interpretationsspielraum mehr bleibt.
- Die Anforderung muss machbar sein
Wenn es Zweifel an der Machbarkeit einer Anforderung gibt, dann muss für
diese Anforderung eine Machbarkeitsuntersuchung durchgeführt werden. Sollte
die Anforderung nicht oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand
machbar sein, dann ist sie so zu verändern, dass sie machbar ist.
- Die Anforderung muss prüfbar sein
Schon beim Aufstellen der Anforderung muss gewährleistet sein, dass diese
im späteren System prüfbar sein wird. Ist dies nicht der Fall, dann ist
keine qualifizierte Aussage darüber möglich, ob die Anforderung erfüllt
ist (dies gefährdet die Abnahme).
Nachdem das Pflichtenheft erstellt wurde, ist es dem Auftraggeber vorzulegen.
Dieser muss es detailliert prüfen, da das gelieferte System genau die
Eigenschaften haben wird, die in diesem Dokument beschrieben werden.
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